Gebühren für Schiedsrichter-Lehrgänge

Gebühren

Die Gebühren für Aus- und Fortbildungen werden gemäß Punkt 6 der Schiedsrichterordnung vom Präsidium über die Gebührenordnung festgelegt.

Lehrgang Gebühr
Jugend-Ausbildung 14 EUR
D-Ausbildung 22 EUR
C-Ausbildung 25 EUR
J-, D-, C-Fortbildung 20 EUR
B-Ausbildung 42 EUR
B-Fortbildung 25 EUR

Kontoverbindungen

Die Beträge müssen auf spezielle Konten bei der Frankfurter Volksbank überwiesen werden.

Für Jugend-, D- und C-Lehrgänge erfolgt die Verrechnung über die Bezirke.
Die Gebühren für die B- und BK-Lehrgänge werden auf ein gesondertes Konto überwiesen.

Konto IBAN
Bezirk Nord DE93 5019 0000 0002 9030 24
Bezirk Mitte DE32 5019 0000 0003 9030 28
Bezirk West DE57 5019 0000 0001 9030 20
Bezirk Süd DE74 5019 0000 0004 9030 21
B/BK-Lehrgänge DE13 5019 0000 0005 9030 25

Die Überweisung muss unbedingt folgende Angaben enthalten:

  • Vereinsname (erkennbare Langform, nicht „TVR“)
  • Personenzahl
  • Lehrgangsnummer (falls vorhanden) oder Lehrgangsort