Sonderspielrecht für Jugendliche

Das Mehrfachspielrecht sowie das Doppelspielrecht von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften wird in der Bundesspielordnung des DVV geregelt. Die Spielordnung des Hessischen Volleyballverbandes erweitert das Mehrfachspielrecht im eigenen Verein innerhalb von Hessen zusätzlich.

Höherspielen im eigenen Verein nach BSO

U20-Spieler/innen und jünger dürfen nach Punkt 6.5.11 Bundesspielordnung ab dem 3. Spiel in der höheren Spielklasse beliebig oft
eingesetzt werden, ohne sich festzuspielen.

In der Dritten Liga sowie den Lizenzligen 1. und 2. Bundesliga dürfen auch Spieler/innen bis zur U23 und jünger ab dem 3. Spiel beliebig oft eingesetzt werden, ohne sich festzuspielen.

Mehrfachspielrecht im eigenen Verein in Hessen

Bis einschließlich der hessischen Oberliga darf ein/e Jugendspieler/in im eigenen Verein bereits vom ersten Spieltag an beliebig oft höher spielen ohne sich festzuspielen. Details zu dieser Regelung finden sich in der Spielordnung Punkt 8.4.1.

Doppelspielrecht nach BSO

Soll ein/e Jugendspieler/in des Landeskaders darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, in einer höheren Liga eines anderen Vereins (bzw. im eigenen Verein ab Regionalliga und bereits ab dem 1. Spieltag) mitzuspielen, kann ein Doppelspielrecht nach Punkt 6.4.4 Bundesspielordnung beantragt werden. Dazu ist der folgende Antrag bis zum 31.12. eines jeden Jahres beim HVV-Vorstand einzureichen:

Das Formular muss unterschieben von beiden Vereinen sowie von dem/der Spieler/in (bzw. Erziehungsberechtigten) zusammen mit der Lizenz des Erstpielrechts (inkl. Mannschaftszuweisung) eingescannt und an sams@hessen-volley.de geschickt werden.

Hinweis: Innerhalb des Hessischen Volleyballverbandes (bis einschließlich Oberliga) kann ein Doppelspielrecht in Ausnahmefällen auch für talentierte Spieler/innen ohne Kaderzugehörigkeit beantragt werden.