Jugend-Lizenz

Jugend-Schiedsrichterin im Einsatz © Anja Dahl

Allgemeines

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 10 Jahre
  • Höchstalter: 17 Jahre

Spielklassen:

  • Jugendspiele: 1. und 2. SR
  • Kreisklasse: 1. und 2. SR
  • Kreisliga: 2. SR

Fortbildung:

  • Verlängerung alle 2 Jahre notwendig
  • nur möglich für unter 18-Jährige

Gebühren:

  • Ausbildung: 20 Euro
  • Fortbildung: 15 Euro

Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Um Jugend-SR zu werden, musst Du beide Teile bestehen.

Theoretische Ausbildung:

  • In der Theorie werden Dir praxisnah und anschaulich die grundlegenden Regeln und Informationen zum Leiten von Jugendspielen vermittelt.
  • Dabei werden die einzelnen Aufgaben des 1. und 2. Schiedsrichters als auch der Linienrichter und des Schreibers besprochen.
  • Darüber hinaus wird vor allem Wert daraufgelegt, dass Du die grundlegenden Handzeichen kennen lernst und sie auch situationsgebunden anwenden kannst.
  • Die Theorie endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Praktische Ausbildung:

  • In der Praxis wird gespielt und gepfiffen – so wird in wettkampfnahen Situationen das praktische Pfeifen geübt.
  • Unsere Prüfer geben Dir dabei Hinweise zur Verbesserung Deiner Spielleitungsfähigkeit.

Ausrüstung

Folgende Dinge solltest Du zu einem Jugend-SR-Lehrgang mitbringen:

Nach Bestehen der Ausbildung erhältst du vom HVV: